Entdecke unsere Angebote
Jetzt Gutschein bestellen Jetzt anrufen Jetzt Nachricht schreiben

Gutschein bestellen

Machen Sie anderen eine Freude und verschenken Sie kostbare Zeit zur Erholung im Haus Westfeld im Sauerland. Senden Sie uns einfach alle erforderlichen Angaben und wir erstellen für Sie ihren individuellen Gutschein.

Einfach Formular ausfüllen und absenden.

    * Ja ,ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

    Urlaub.Auszeit.Sauerland

    AGB für Haus Westfeld

    GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN

     

    1. Abschluss des Gastaufnahmevertrages

     

    1.1. 

    Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

    1.2. 

    Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften 

    (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei sämtlichen Gastaufnahmeverträgen, die im sog. Fernabsatz ((Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS etc.) sowie Rundfunk und Telemedien)) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 3. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

    1.3. 

    Mit Betätigung des Buttons (Schaltfläche) „zahlungspflichtig/verbindlich buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung zeitnah auf elektronischem Weg bestätigt.

    1.4. 

    Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen unwiderruflichen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung des Gastgebers beim Gast zu Stande.

    1.5. 

    Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

     

    2. An- und Abreise

     

    2.1. 

    Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist ein Bezug der Unterkunft ab 15 Uhr möglich und die Anreise des Gastes hat grundsätzlich bis spätestens 19 Uhr zu erfolgen.

    2.2. 

    Für spätere Anreisen gilt:

    a) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber zeitnah Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen kann.

    b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend.

    c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend. 

    2.3. 

    Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 11 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch des Gastes zur Nutzung der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs nach 11 Uhr am Abreisetag besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

     

    3. Rücktritt und Nichtanreise

     

    3.1. 

    Ein Rücktritt bzw. eine Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung sind für den Gast nur dann kostenfrei, wenn vom Gastgeber in Form eines allgemeinen Hinweises oder einer besonderen Vereinbarung die Möglichkeit zum kostenfreien Rücktritt eingeräumt wurde und die Rücktrittserklärung mit dem Gastgeber innerhalb der angegebenen Frist zugeht.

    3.2. 

    Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes ohne Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

    3.3. 

    Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für die Kurtaxe:

    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%, bei Übernachtung/Frühstück 80%, bei Halbpension 70%, bei Vollpension 60%.

    3.4. 

    Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

    3.5. 

    Die Rücktrittserklärung ist im Falle der direkten Buchung beim Gastgeber ausschließlich an diesen und nicht an örtliche Tourismusstellen oder sonstige Vermittler zu richten und sollte im Interesse beider Parteien schriftlich erfolgen.

     

    4. Bezahlung

     

    4.1. 

    Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung bzw. Annahme eines verbindlichen Angebots) eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtaufenthaltspreises für das Buchungspaket verlangen. Liegen zwischen Buchung und Anreise zwei Wochen (14 Tage) und weniger, kann der Gastgeber ohne Erstellung einer Anzahlungsrechnung den vollen Betrag von 100 % des Buchungspreises sofort verlangen.

    4.2. 

    Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist vor dem Aufenthalt zu entrichten. Er ist spätestens fünf Tage vor Anreise gegenüber dem Gastgeber zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei sehr kurzfristiger Anreise ist dem Gastgeber hilfsweise ein Buchungsbeleg der Bank (z.B. online-Überweisungsbeleg) zuzusenden. Ist dies nicht mehr möglich, ist der Gesamtbetrag vor dem Check-In bar an den Gastgeber zu entrichten. 

    4.3. 

    Zahlungen sollen i.d.R. durch Überweisung getätigt werden. Barzahlungen sind ebenfalls möglich. Zahlungen können nicht in Fremdwährungen erfolgen. Der Gast hat einen Anspruch auf einen Abrechnungsbeleg.

    4.4. 

    Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3. dieser Bedingungen zu belasten.

     

    5. Haftungsbeschränkung

     

    5.1. 

    Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

    5.2. 

    Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

     

    6. Pflichten des Gastes; Mitnahme von Haustieren

     

    6.1. 

    Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zwingend zu beachten.

    6.2. 

    Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

    Der Gast ist gleichermaßen verpflichtet, von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt dem Gastgeber unverzüglich anzuzeigen und ggflls. seine Versicherung davon in Kenntnis zu setzen.

    6.3. 

    Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

    6.4. 

    Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht oder es dem Gast nach individueller Rücksprache gestattet. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Anzahl, Art und Größe des(r) Haustiere(s) verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

     

    7. Rechtswahl und Gerichtsstand

     

    7.1. 

    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

    7.2. 

    Gerichtsstand für alle eventuellen Streitigkeiten ist der Sitz des Gastgebers, hier: D – 57392 Schmallenberg (HSK). Dies gilt sowohl für Klagen, die seitens des Gastgebers, als auch seitens des Gastes erhoben werden würden.

    7.3. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder in Teilen nicht rechtskonform, oder rechtswidrig sein, so treten entsprechende rechtswirksame Einzelbestimmungen in Kraft, die dem Sinn und der Absicht der Formulierungen am nächsten kommen, ohne dass das Gesamtdokument dadurch nichtig wird. 

    Schmallenberg, den 28. Februar 2022